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Private Haftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung kann in Deutschland grundsätzlich von jeder volljährigen Privatperson abgeschlossen werden. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Forderungen Dritter ab, denen unbeabsichtigt ein Schaden zugefügt worden ist. Nach dem Gesetz muss ein solcher privat verursachter Schaden in unbegrenzter Höhe ersetzt werden. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet deshalb eine hohe Schadensdeckung an. Grundsätzlich ist die Privathaftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung. Niemand ist verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen. Fachleute raten jedoch dazu, einen entsprechenden Schutz in Anspruch zu nehmen. Die Familienmitglieder sind in aller Regel in den Versicherungsschutz des Versicherten mit eingeschlossen. Der Name der Haftpflichtversicherung, der für manchen irreführend sein mag, rührt daher, dass es nach deutschem Recht eine Pflicht gibt, einen privat verursachten Schaden ersetzen zu müssen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist, dass der Schaden nicht willentlich, sondern fahrlässig herbeigeführt worden ist. Selbst die vom Gesetzgeber definierte grobe Fahrlässigkeit wird von der Versicherung abgedeckt. Ist der Schaden allerdings im beruflichen Umfeld oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit oder einer ehrenamtlichen Beschäftigung aufgetreten, greift die Privathaftpflichtversicherung nicht mehr. Generell werden die im Alltag auftretenden Risiken abgedeckt. Dazu gehört auch die Ausübung einer Sportart oder – mit einer Reihe von Ausnahmen – die Haltung von Kleintieren. Selbst Schäden, die durch den Besitz einer Immobilie entstehen können, fallen unter die Deckung der Privathaftpflichtversicherung.
Die Höhe der Schadenssumme, die von der Versicherung abgedeckt wird, wird grundsätzlich bei Abschluss der Versicherung im Versicherungsvertrag geregelt. Dabei wir meist zwischen Sachschäden und Personenschäden unterschieden. Die Deckungssumme kann für beide Bereiche getrennt oder pauschal für Personen- und Sachschäden zusammen festgelegt werden. In der Regel kann der Versicherungsnehmer unter zwei oder mehreren Pauschalsummen wählen, die auch die Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrags bestimmen. Ein Vermögensschaden wird im Normalfall von der Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dafür steht eine spezielle Versicherungsform zur Verfügung, die vor allem für Selbstständige relevant ist.
Eine Privathaftpflichtversicherung kann nach individueller Absprache zwischen dem Versicherten und dem Versicherer zusätzliche Risiken mit abdecken. Dazu gehört beispielsweise die Deckung von Schäden, die durch Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs verursacht worden sind. Nach dem Gesetz können deliktunfähige Kinder nicht haftbar gemacht werden. Dennoch muss ein entstehender Schaden zumindest aus moralischen Gründen ersetzt werden. Dazu kann diese Zusatzklausel dienen. Auch Mietsachschäden, die nicht durch Abnutzung entstanden sind, können über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Im praktischen Alltag erweist sich auch die optionale Absicherung gegen Gefälligkeitsschäden als sehr hilfreich. Der Gesetzgeber sieht keinen Haftungsanspruch bei Schäden vor, die durch eine unentgeltliche freiwillige Hilfsleistung entstehen. Werden Gefälligkeitsschäden jedoch in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen, sind z.B. Schäden, die durch einen ehrenamtlichen Umzugshelfer verursacht wurden, mit abgedeckt. Schließlich kann im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung auch eine so genannte Ausfalldeckung vereinbart werden. Dadurch werden berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers abgedeckt, die er an eine dritte Person stellt, die selbst keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und den durch sie verursachten Schaden aus eigener Tasche nicht begleichen kann. Voraussetzung ist jedoch ein gerichtlicher Titel für den zugrunde liegenden Schadensfall gegen die betroffene Person.
Die genauen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung können den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) entnommen werden, die die einzelnen Versicherungsunternehmen festlegen. Darüber hinausgehende individuelle Abmachungen hinsichtlich des versicherten Schadensrisikos müssen im jeweiligen Versicherungsvertrag zwischen dem Versichertem und der Versicherung festgeschrieben werden.