nailware/cms heißt jetzt Nacoma
nacoma steht für nailware content management und ist die neue Bezeichnung für nailware/cms. Das Content Management System ist bei SourceForge unter der BSD Lizenz kostenlos verfügbar, allerdings muss die Version noch "entbrandet" und von der Resellertechnik losgelöst werden. Das heißt: mit einer ersten Beta ist frühestens Ende 2006 / Anfang 2007 zu rechnen.
Das Besondere an nacoma ist, dass es keine dynamischen Seiten ausliefert sondern statische HTML-Seiten aus einer Datenbank generiert. Dies bietet sowohl Vorteile bei der Performance als auch eine erhöhte Sicherheit gegen Hackerattacken.
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Dread Disease Versicherung zahlt bei schwerwiegenden Krankheiten wie Krebs
Wer hat nicht Angst irgendwann einmal eine schlimme Diagnose vom Arzt zu bekommen. Ich gehöre jedenfalls definitiv in dieses Klischee und habe mich deshalb gegen Krankheiten wie Krebs, Alzheimer, Parkinson und einige mehr versichert. Eine so genannte Dread Disease Versicherung machts möglich. Dread Disease Versicherungen werden oft als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen. Im Gegensatz zur BU zahlt eine Dread Disease Versicherung aber schon bei der reinen Erkrankung ohne Berufsunfähig sein zu müssen. Dieses Geld kann dann z.B. für teure Therapien usw. eingesetzt werden.
Insbesondere für Selbstständige Unternehmer kann eine Dread Disease Versicherung somit einen zusätzlichen Schutz gegen eine längere Ausfallzeit darstellen.
Ähnlich wie bei anderen Versicherungen richten sich die Höhe der Beiträge nach den Vorerkrankungen.
Die Dread Disease Versicherung ist in anderen Ländern, insbesondere im angelsächsischen Raum, wesentlich weitverbreiteter als in Deutschland.
Viele begegnen dem Modell hierzulande skeptisch eine hohe Summe bei einer schweren Erkrankung zu erhalten. Man muss allerdings sagen dass es für Versicherer keinen Unterschied macht ob eine Versicherung alles in einer Summe auszahlt wie bei der Dread Disease oder diese Summe verrentet wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wahrscheinlich lässt sich das erstere Modell sogar wesentlich besser kalkulieren.
Wohnung kaufen oder mieten?
Viele stellen sich heute die Frage, was sinnvoller ist, eine Wohnung zu mieten oder eine zu kaufen.
Die Vorteile eine Wohnung nur zur Miete zu bewohnen, liegen klar auf der Hand. Besonders für junge Menschen ist die dadurch gewonnene Flexibilität sehr wichtig, da man sich zu Beginn seiner elterlichen Unabhängigkeit nicht gleich festlegen muss - Egal ob einen nun die Liebe oder die Karriere zum umziehen zwingen.
Durch eine Mietwohnung hat man jederzeit die Möglichkeit seine Wohnumgebung aufzugeben und sich ein neues Domizil zu suchen, zwar hat man oftmals eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten, jedoch kann man auch vor Ablauf des Mietvertrages auf eigene Faust per Zeitungsinserat oder Internetanzeige einen Nachmieter suchen und so die angemietete Wohnung ohne finanzielle Verluste früher verlassen.
Die vor Mietbeginn fällige Kautionszahlung, die der Absicherung des Vermieters bei eventuell unangebrachtem Verhalten des Mieters in der Wohnung, sprich Beschädigung oder ähnlichem dient, stellt sicherlich ein Nachteil für viele junge Menschen dar, da diese bis zu drei Nettokaltmieten betragen kann.
Ein weiterer Nachteil der Mietwohnung ist auch, dass vom Mieter gewünschte Veränderungen nicht einfach so durchgeführt werden dürfen. Was in einer Eigentumswohnung natürlich alles machbar ist. Allerdings müssen dort auch alle Reparaturen und Wartungsarbeiten selbst getragen werden, Aufgaben und Kosten, die in einer Mietwohnung der Vermieter zu übernehmen hat.
Der größte Vorteil einer Eigentumswohnung liegt in dem Vorteil begründet, dass die Wohnung einem irgendwann gehört und man somit keine Miete mehr bezahlen muss. Viele sehen dies als einen wichtigen Baustein zur Altersvorsorge an.
Eine Eigentumswohnung kann auch eine gute Kapitalanlage darstellen, insofern der Besitzer nicht selbst dort wohnt oder diese auch nur gelegentlich einem Untermieter zur Verfügung stellt.
Soweit die finanziellen Rahmenbedingungen gegeben sind, ist es eine gute Investition sich in jungen Jahren eine Wohnung zu kaufen, diese, soweit man sie nicht nutzen möchte, jahrelang unter zu vermieten und erst im Alter daran Eigenanspruch anzumelden.
Oder man kauft eine Wohnung im reiferen Alter für sich und seine Familie, und kann sie an seine Kinder weiter vererben.
Je nach Lage und Umfeld kann es unter Umständen jedoch schwer sein, wenn Sie aus welchen Gründen auch immer, eine erstmals gekaufte Wohnung wieder verkaufen wollen. Müssen Sie diese schnell loswerden und ein geeigneter Käufer, der Ihren Preis bereit wäre zu zahlen, findet sich nicht, kann es sein, dass Sie erhebliche Verluste hinnehmen müssen, da der Immobilienmarkt seit Jahren Schwankungen unterliegt.
Weiterhin darf man bei einer Eigentumswohnung auch nicht vergessen dass man immer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird und Entscheidungen, wie zum Beispiel Renovierungsarbeiten an Dach oder Fassade, finanziell mitragen muss.
Es gibt also sowohl bei Miet- als auch bei Eigentumswohnungen Vor- und Nachteile, die jedoch jeder für sich persönlich abwägen muss, bevor er sich für eine der Varianten zum Leben entscheidet.
Private Haftpflichtversicherung
Eine Privathaftpflichtversicherung kann in Deutschland grundsätzlich von jeder volljährigen Privatperson abgeschlossen werden. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Forderungen Dritter ab, denen unbeabsichtigt ein Schaden zugefügt worden ist. Nach dem Gesetz muss ein solcher privat verursachter Schaden in unbegrenzter Höhe ersetzt werden. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet deshalb eine hohe Schadensdeckung an. Grundsätzlich ist die Privathaftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung. Niemand ist verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz abzuschließen. Fachleute raten jedoch dazu, einen entsprechenden Schutz in Anspruch zu nehmen. Die Familienmitglieder sind in aller Regel in den Versicherungsschutz des Versicherten mit eingeschlossen. Der Name der Haftpflichtversicherung, der für manchen irreführend sein mag, rührt daher, dass es nach deutschem Recht eine Pflicht gibt, einen privat verursachten Schaden ersetzen zu müssen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist, dass der Schaden nicht willentlich, sondern fahrlässig herbeigeführt worden ist. Selbst die vom Gesetzgeber definierte grobe Fahrlässigkeit wird von der Versicherung abgedeckt. Ist der Schaden allerdings im beruflichen Umfeld oder im Rahmen einer Vereinstätigkeit oder einer ehrenamtlichen Beschäftigung aufgetreten, greift die Privathaftpflichtversicherung nicht mehr. Generell werden die im Alltag auftretenden Risiken abgedeckt. Dazu gehört auch die Ausübung einer Sportart oder – mit einer Reihe von Ausnahmen – die Haltung von Kleintieren. Selbst Schäden, die durch den Besitz einer Immobilie entstehen können, fallen unter die Deckung der Privathaftpflichtversicherung.
Die Höhe der Schadenssumme, die von der Versicherung abgedeckt wird, wird grundsätzlich bei Abschluss der Versicherung im Versicherungsvertrag geregelt. Dabei wir meist zwischen Sachschäden und Personenschäden unterschieden. Die Deckungssumme kann für beide Bereiche getrennt oder pauschal für Personen- und Sachschäden zusammen festgelegt werden. In der Regel kann der Versicherungsnehmer unter zwei oder mehreren Pauschalsummen wählen, die auch die Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrags bestimmen. Ein Vermögensschaden wird im Normalfall von der Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dafür steht eine spezielle Versicherungsform zur Verfügung, die vor allem für Selbstständige relevant ist.
Eine Privathaftpflichtversicherung kann nach individueller Absprache zwischen dem Versicherten und dem Versicherer zusätzliche Risiken mit abdecken. Dazu gehört beispielsweise die Deckung von Schäden, die durch Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs verursacht worden sind. Nach dem Gesetz können deliktunfähige Kinder nicht haftbar gemacht werden. Dennoch muss ein entstehender Schaden zumindest aus moralischen Gründen ersetzt werden. Dazu kann diese Zusatzklausel dienen. Auch Mietsachschäden, die nicht durch Abnutzung entstanden sind, können über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Im praktischen Alltag erweist sich auch die optionale Absicherung gegen Gefälligkeitsschäden als sehr hilfreich. Der Gesetzgeber sieht keinen Haftungsanspruch bei Schäden vor, die durch eine unentgeltliche freiwillige Hilfsleistung entstehen. Werden Gefälligkeitsschäden jedoch in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen, sind z.B. Schäden, die durch einen ehrenamtlichen Umzugshelfer verursacht wurden, mit abgedeckt. Schließlich kann im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung auch eine so genannte Ausfalldeckung vereinbart werden. Dadurch werden berechtigte Forderungen des Versicherungsnehmers abgedeckt, die er an eine dritte Person stellt, die selbst keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und den durch sie verursachten Schaden aus eigener Tasche nicht begleichen kann. Voraussetzung ist jedoch ein gerichtlicher Titel für den zugrunde liegenden Schadensfall gegen die betroffene Person.
Die genauen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung können den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) entnommen werden, die die einzelnen Versicherungsunternehmen festlegen. Darüber hinausgehende individuelle Abmachungen hinsichtlich des versicherten Schadensrisikos müssen im jeweiligen Versicherungsvertrag zwischen dem Versichertem und der Versicherung festgeschrieben werden.
